Beihilfe

Wenn du freiwillig/ehrenamtlich in deiner Einrichtung oder Gemeinde mitarbeitest, kannst du, wie in jedem Jahr, die sogenannte Beihilfe der Stadt Dortmund bei uns beantragen.

Da es immer Fragen zur Beantragung der Beihilfeförderung gibt, hier einige Hinweise:
Mitarbeitende, für die eine Beihilfe gezahlt werden kann, müssen:

  • Mindestens 17 Jahre alt sein.
  • An einer nachgewiesenen Grundausbildung als Mitarbeiter*in in der Jugendarbeit teilgenommen haben (JuLeiCa). Die Grundausbildung muss mindestens 80 Zeitstunden umfasst haben und in zusammenhängenden Kursen (zum Beispiel Grund- und Aufbaukurse) absolviert worden sein.
  • Mitarbeitende, die in einem pädagogischen Studium stehen bzw. dieses abgeschlossen haben, können ebenfalls gefördert werden.
  • Mitarbeitende, die eine pädagogische Ausbildung machen oder diese abgeschlossen haben, können ebenfalls gefördert werden.
  • Die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (Vollkurs: 9 Unterrichtseinheiten) nachweisen. Achte bitte darauf, dass Dein Erste Hilfe Kurs nicht älter als zwei Jahre ist.
  • Mindestens jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung (mind. 10 Stunden) teilnehmen. Mitarbeitende, die in einem pädagogischen Studium stehen, brauchen die Fortbildung nicht nachzuweisen.

Auch in diesem Jahr ist der letzte Einsendetag der 15.03.2024!
DANKE FÜR DEIN ENGAGEMENT!